Förderung für USA-Austauschvorhaben
27. Parlamentarisches Patenschafts-Programm (PPP) 2010/2011
RdErl. d. MK v. 27.5.2009 – 44 – 50 122-51 USA -
Teilnehmen können
– Schülerinnen und Schüler mit erstem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland und guten Schulleistungen; die Schülerinnen und Schüler müssen zum Zeitpunkt der Ausreise (31.7.2010) mindestens 15 und dürfen höchstens 17 Jahre alt sein (Geburtstage vom 1.8.1992 bis 31.7.1995)
– junge Berufstätige/Auszubildende mit erstem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, die zum Zeitpunkt der Ausreise (31.7.2010) ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben und mindestens 16, aber höchstens 24 Jahre alt sind (Geburtstage vom 1.8.1985 bis 31.7.1994); teilnahmeberechtigt sind auch arbeitslose Jugendliche mit abgeschlossener Berufsausbildung.
Für die Bewerbung zum Parlamentarischen Patenschafts-Programm 2010/2011 benötigen die Jugendlichen eine Bewerbungskarte. Diese Karte kann z. B. aus dem Faltblatt zum Parlamentarischen Patenschafts-Programm entnommen werden. Das Faltblatt kann unter folgender Adresse kostenlos angefordert werden: Deutscher Bundestag, Referat Internationale Austauschprogramme, WI 4, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, Tel.: 0 30 / 2 27 -3 93 36. Die Bewerbungskarte kann auch von der Internetseite ausgedruckt werden. Beide Bewerbungskartenvordrucke sind vollkommen gleichwertig.
Ausführliche Informationen sowie Bewerbungsunterlagen zum PPP sind im Internet unter www.bundestag.de/ppp zu finden.
Die ausgefüllten Bewerbungskarten müssen bei der jeweils zuständigen Austauschorganisation bis spätestens 4.9.2009 (Eingangsdatum, nicht Poststempel) eingegangen sein, damit die Bewerbungsfrist gewahrt ist.
Die Schulen werden gebeten, die Initiative des Deutschen Bundestags nach Kräften zu unterstützen.
Quelle: Schulverwaltungsblatt 07/2009

